Sicherheit

Datenschutzbelehrung: Vorsicht, Abmahnfalle

Datenschutzbelehrung: Vorsicht, AbmahnfalleAlle Betreiber gewerblicher Webseiten seit 18.01.07 haben ihre Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung sowie Verarbeitung personenbezogener Daten (in allgemein verständlicher Form) zu Beginn des Nutzungsvorgangs unterrichten. Andernfalls kann es zu kostenpflichtigen Abmahnungen kommen.

Die nicht ordnungsgemäße Belehrung über den Datenschutz kann zu einer Welle von Abmahnungen durch unseriöse Anwälte führen. Es handle sich dabei um einen Wettbewerbsverstoß. Es sei daher ratsam, schon jetzt eine Datenschutzerklärung im Fußbereich der Webseite aufzunehmen, Bestellabläufe zu prüfen und den Nutzer die Belehrung nachweisbar bestätigen zu lassen. Quellen und mehr Infos luebeckonline, heise.de


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