Sicherheit

Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle

Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, AbmahnfalleGeschäftliche E-Mail Korrespondenz muss seit 01.01.07 formale Anforderungen für Geschäftsbriefe erfüllen. Davon betroffen ist jeglicher externe Geschäftsverkehr, wie z.B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, müssen nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, also auch in E-Mails. Die Angaben müssen deutlich auf dem Geschäftsbrief lesbar sein. Eine Übermittlung wie in Form einer angehängten elektronischen Visitenkarte wird den Anforderungen wohl nicht genügen, da nicht jeder diese Visitenkarten problemlos öffnen kann. Quelle heise.de


oben

Search

Find

Care


Login

Webmail  ?


Login Mail Administration

Domain  ?

Free?

© 2010 Source Media